Im September wurde bei einem Berliner Gefangenen Tuberkulose festgestellt. Im Knast ist das kein Einzelfall, belegen neue Zahlen. Doch auch außerhalb der Gefängnismauern gibt es Infektionen - sogar deutlich mehr.
In Berliner Gefängnissen sind in den vergangenen vier Jahren 71 Tuberkulose-Erkrankungen bereits bei den Aufnahme-Untersuchungen diagnostiziert worden. Die Zahlen beziehen sich auf die Jahre 2015 bis 2019 und wurden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales ermittelt.
Zuletzt war im September eine Tuberkulose-Erkrankung (TB) bei einem Häftling im Berliner Gefängnis Heidering (Teltow-Fläming) bekannt geworden. Als wahrscheinlich gilt, dass er bereits infiziert war, seine Erkrankung bei der Aufnahme aber nicht erkannt wurde. Der Patient wird nun im Justizvollzugskrankenhaus Berlin behandelt. Wegen der Ansteckungsgefahr bekamen Inhaftierte und JVA-Mitarbeiter die Möglichkeit, sich auf Tuberkulose untersuchen zu lassen.
Ein längerer und enger Kontakt ist nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) oft Voraussetzung für eine Ansteckung mit Tuberkulose. Gefängnisinsassen gelten deshalb als Gruppe mit einem erhöhtem Infektionsrisiko. Bei einer bundesweiten RKI-Studie, veröffentlicht im März 2018, wurden 41 Prozent von insgesamt 97 betrachteten Justizvollzugsanstalten mit Medikamenten gegen Tuberkulose beliefert. Viele Verurteilte sind schon vor Haftantritt infiziert.
Doch auch außerhalb von Gefängnissen ist Tuberkulose immer noch ein Thema. Im Land Berlin sind laut RKI allein in diesem Jahr bislang rund 276 Fälle gemeldet worden. Im Jahr 2018 waren es in der Hauptstadt 320 Fälle, bundesweit rund 4.330.