Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gelten in Thüringen künftig andere Regelungen für den Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte. Krankenhausärzte, die auch ambulant Patienten behandeln, werden dafür nicht mehr eingesetzt, wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) auf Anfrage mitteilte.
Nach der bisherigen Thüringer Bereitschaftsdienstordnung war das der Fall. Eine ähnliche Regelung aus Hessen hatte das BSG im vergangenen Dezember gekippt. Der kassenärztliche Notdienst betreut nach Sprechstundenschluss der Arztpraxen sowie an Wochenenden Patienten mit akuten Beschwerden.
Das höchste deutsche Sozialgericht hatte im vergangenen Dezember einem Oberarzt aus Hessen Recht gegeben, der als sogenannter ermächtigter Arzt neben seiner Tätigkeit am Krankenhaus auch ambulant Patienten behandeln darf. Er hatte gegen seine verpflichtende Einbindung in den Praxis-Bereitschaftsdienst geklagt. Die KV Thüringen zieht mit der Änderung ihrer Regelung nun die Konsequenz aus diesem Urteil.