Nach jahrelangem Ringen gilt in Österreichs Gastronomie ab 1. November ein Rauchverbot. Damit wird ein Beschluss des Parlaments umgesetzt, gegen den sich nur die rechte FPÖ gestellt hatte. Das Verbot gilt auch für Shishas und E-Zigaretten.
Davon betroffen sind nicht nur Lokale, sondern alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke angeboten werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Feuerwehrfeste, Festzelte, Kinos und Theater. Ausgenommen sind Biergärten. Auch Hotels können in Nebenräumen Raucherareale einrichten, in denen allerdings weder gegessen noch getrunken werden darf.
Raucher, die gegen das Verbot verstoßen, müssen mit Strafen bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Strafen für Wirte liegen bei 2.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bei 10.000 Euro.
Damit ist ein jahrelanger politischer Zick-Zack-Kurs zu Ende. 2015 hatte die damalige SPÖ-ÖVP-Regierung ein Verbot ab 2018 beschlossen. Die seit Ende 2017 regierende ÖVP-FPÖ-Koalition hatte das Inkrafttreten des Verbots auf Druck der FPÖ verhindert. Nach dem Aus des Bündnisses im Mai signalisierte die ÖVP ihre Bereitschaft, die alte Verbotsregel von 2015 doch noch umzusetzen.
Anlass des Gesetzes ist der hohe Zigarettenkonsum der Österreicher. In der Alpenrepublik greifen im europaweiten Vergleich besonders viele Frauen und Jugendliche zum Tabak. Die Ärztekammer und die Krebshilfe hatten bei einem Volksbegehren mehr als 880.000 Unterschriften für ein Rauchverbot gesammelt. Zuletzt galt die Regelung, dass Gäste in abgetrennten Räumen rauchen dürfen.
Durch das Verbot auch der Shisha-Bars stehen nach Erkenntnissen der Wirtschaftskammer vor allem in Wien viele Lokale vor dem Aus. Betroffen sind nach Angaben aus der Branche in Österreich rund 500 solcher Betriebe mit einigen Tausend Mitarbeitern.
Auch die österreichischen Bahnhöfe sollen bis Frühjahr 2020 komplett rauchfreie Zone werden. Bis dahin würden die letzten Raucherbereiche auf den Bahnsteigen und vor den Gebäuden verschwinden, teilte eine Sprecherin der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) mit.