Eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung unterstützt Organspende, aber nur ein gutes Drittel hat einen Ausweis. Doch das ist nicht der einzige Grund für die geringen Spenderzahlen. Auch Patientenverfügungen können ungewollt die Spende verhindern.
Die Gesellschaft für Transplantationsmedizin Mecklenburg-Vorpommern (GTM-V) hat vor Patientenverfügungen gewarnt, die unbeabsichtigt Organ- und Gewebespenden verhindern. "Eine Konkretisierung der Begriffe in Patientenverfügungen ist zwingend notwendig", sagte GTM-V-Geschäftsführer Axel Manecke der Deutschen Presse-Agentur. Zusammen mit der Notarkammer MV habe die GTM-V ein neues Infoblatt erarbeitet.
Eine Studie mit Daten der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) bestätigte 2018 das Problem: In jedem zehnten untersuchten Fall verhinderten Formulierungen in den Verfügungen eine für die Organspende notwendige Hirntoddiagnostik - laut Studie die häufigste nicht-medizinische Ursache für eine ausbleibende Feststellung des Hirntods.
Um eine Hirntoddiagnostik durchzuführen, müssen PatientInnen auf der Intensivstation beatmet und stabilisiert werden, erklärte der scheidende Präsident der Deutschen Gesellschaft für Transplantationsmedizin, Bernhard Banas. "Da passen die meisten Patientenverfügungen nicht, weil viele beim Ausfüllen der Verfügung nicht an die Organspende denken." Eine Gewebespende ist nicht nur bei einem Hirntod mit funktionierendem Kreislauf, sondern auch noch mehrere Stunden nach dem Ende der Herz-Kreislauf-Funktion möglich.
Laut DSO warteten 2018 in Deutschland rund 9.400 Menschen auf ein passendes Spenderorgan. Im gleichen Zeitraum seien etwa 3.100 Organe von 955 Verstorbenen gespendet worden. Nach jahrelangem Rückgang seien die Zahlen erstmals wieder gestiegen. Für Gewebespenden gibt es keine bundesweiten Gesamtzahlen. Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation zählte im vergangenen Jahr rund 2.700 Spendende.