Krankenkassen dürften weder heute noch in Zukunft von Versicherten verlangen oder sie etwa mit finanziellen Vorteilen dazu animieren, Krankheitsdaten preiszugeben, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier.
Zum stärkeren Schutz vor unberechtigten Zugriffen sollten Daten bei der geplanten elektronischen Patientenakte auch nicht auf einem zentralen Server gespeichert werden. Vielmehr sollte sich die Akte aus Zugriffsberechtigungen ergeben, die Patienten jeweils erteilen.
Nach langem Gezerre um zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte strebt die Bundesregierung bis 2021 die Einführung von E-Akten an, die Versicherte freiwillig nutzen können - auch am Smartphone. Einige Kassen haben schon erste Angebote gestartet. Der Marburger Bund betonte, die Gesundheitskarte sei besser als ihr Ruf. Prinzipiell solle sie Ärzten auch ohne elektronische Akte Zugriff auf Notfalldaten oder eingenommene Medikamente ermöglichen können.