Die Politik und Ärzteverbände sind sich einig: Der Beruf des Amtsarztes müsse nicht zuletzt aufgrund von zunehmender Personalknappheit gestärkt werden. Konkret soll sich die Bezahlung im Vergleich zu Klinikärzten und niedergelassenen Medizinern verbessern.
Der Marburger Bund als Interessensvertretung der Ärzte fordert eine schnelle Umsetzung der von den Gesundheitsministern auf ihrer Konferenz in Warnemünde gemachten Ankündigungen: “Den guten Worten müssen jetzt dringend Taten folgen. Mit reinen Absichtserklärungen ist den Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht geholfen. Es muss der politische Wille vorhanden sein, die tarifvertragliche Situation zu verbessern”, appellierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, an Länder und Kommunen, die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) endlich besser zu bezahlen und ihren ärztlichen Kollegen in den Krankenhäusern gleichzustellen.
Die Anzahl der Ärzte im ÖGD sei in den vergangenen 20 Jahren um etwa ein Drittel auf aktuell rund 2.500 zurückgegangen. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Birgit Hesse, wies deshalb auf der Gesundheitsministerkonferenz darauf hin, dass das Gehalt der Ärzte in Gesundheitsämtern immer noch deutlich unter dem von Klinikärzten liege. Berechnungen des Marburger Bundes hätten ergeben, dass die Gehälter der Ärzte im ÖGD zwischen 10 und 20 Prozent unter dem tarifüblichen Niveau angestellter Ärzte in kommunalen Krankenhäusern rangieren. Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst verdienen pro Monat mehrere Hundert Euro weniger als ihre Kollegen in einem kommunalen Krankenhaus.
“Wir sind bereit, erneut mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände über eine tarifvertragliche Regelung zu sprechen, die die Lücke zwischen ÖGD und Klinik schließt. Ohne politische Unterstützung der Länder und Kommunen wird der tarifpolitische Konflikt aber kaum zu lösen sein. Wenn die Gesundheitsminister der Länder es ernst meinen mit ihrem Vorhaben, die Ärzte im ÖGD besser zu stellen, dann müssen sie ihrer Verantwortung im vollen Umfang gerecht werden und auch mit den Kabinettskollegen in den Finanzministerien der Länder Einvernehmen erzielen”, forderte Henke.
Die Tätigkeit von Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst sei ebenso wie die anderer Ärzte von hoher Verantwortung geprägt. Es werde häufig außer Acht gelassen, dass ohne den ÖGD die medizinische Betreuung sozial benachteiligter, psychisch kranker, traumatisierter und wohnungsloser Menschen ins Schleudern geriete. Zuletzt habe die medizinische Versorgung der Geflüchteten vor Augen geführt, wie groß der Beitrag der Gesundheitsämter für das Allgemeinwohl ist. “Die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst leisten bei der Gefahrenabwehr, dem Infektionsschutz, bei schulischen Eingangsuntersuchgen und der Gesundheitsförderung unschätzbare Dienste. Diese Arbeit muss sich endlich materiell in angemessenen Tarifen niederschlagen, die dem Niveau der Ärztegehälter in Krankenhäusern entsprechen”, so Henke.
Die Gehaltsunterschiede zwischen ÖGD- und Klinikärzten ergeben sich aus unterschiedlichen Tarifregelungen. Für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern gilt der vom Marburger Bund mit der VKA ausgehandelte eigenständige Tarifvertrag, Ärzte in Gesundheitsämtern werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt.