"Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit", sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb sei es richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle eine neue Studie in Auftrag gegeben habe, welche die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll. Auf deren Basis werde sich in einigen Jahren zeigen, "ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört", erklärte der Verband.
Durch ein neues Gesetz, das am 10. März in Kraft trat, können Schwerkranke auf Rezept Cannabis in der Apotheke erhalten. Krankenkassen müssen die Therapie-Kosten übernehmen. Das Gesetz sieht monatliche Behandlungskosten von im Schnitt 540 Euro vor.
Der Wirkstoff von Cannabis kann etwa bei Multipler Sklerose und gegen die Folgen von Chemotherapien bei Krebspatienten helfen. Die Wirksamkeit ist aber noch nicht völlig erforscht. Die Bundesopiumstelle will daher begleitend zum neuen Cannabis-Gesetz Daten zu Therapien binnen fünf Jahren analysieren.