Nicht vergessen: Impfungen bei Krebspatienten

Einen adäquaten Impfschutz für ihre schwerkranken Patienten haben selbst Onkologen oft nicht im Blick. Dabei sind gerade Menschen mit malignen Erkrankungen durch Infektionen besonders gefährdet.

Impfschutz bei onkologischen Patienten

Die Covid-19-Pandemie hat die Relevanz von Impfungen gerade bei vulnerablen Patientengruppen neu ins Bewusstsein gerufen und eine hohe Impfbereitschaft ausgelöst. Dennoch weisen viele hämatologisch-onkologische Patienten nach wie vor Impflücken auf. Und das nicht nur für SARS-CoV-2, sondern auch für andere Standardimpfungen. 

Was empfiehlt die STIKO?

Ein Blick in den Impfpass ist schon vor Einleitung einer antineoplastischen Therapie dringend geboten, um ggf. Auffrischimpfungen nachzuholen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt klare Empfehlungen für Patienten vor, unter und nach Chemotherapie oder Stammzelltransplantation.

Die wichtigsten Prinzipien:

Dürfen Krebspatienten alle Impfungen bekommen?

Vorsicht ist lediglich bei Lebendimpfstoffen geboten. Sie sind unter bestehender Immunsuppression bzw. antineoplastischer Therapie kontraindiziert und dürfen frühestens 6 Monate nach Therapieabschluss verabreicht werden. Totimpfstoffe können und sollen dagegen ohne Ausnahme auch bei immunsupprimierten Patienten eingesetzt werden. Allerdings kann die Wirksamkeit abgeschwächt sein. Daher gelten für manche Impfungen andere Dosierungen oder zeitliche Vorgaben.

Zum Beispiel für Covid-19. Nach der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) sollen die ersten beiden Immunisierungen im Abstand von 3–4 Wochen erfolgen. Bei normaler Impfantwort schließt sich eine dritte Impfung nach ≥ 6 Monaten an, bei reduzierter Impfantwort nach ≥ 3 Monaten. Weitere Auffrischungen sind im Abstand von ≥ 6 Monaten geboten.

Für Herpes zoster wird bei immunsupprimierten Patienten eine 2-malige Impfung mit einem rekombinanten Totimpfstoff empfohlen, und zwar abweichend von der sonstigen Zulassung bereits ab dem 18. Lebensjahr.

Speziell für Myelompatienten gelten ebenfalls einige Besonderheiten, z. B. bei der Influenza-Impfung. Hier hat sich eine 2-malige Vakzinierung gegenüber der Einmaldosis als protektiver erwiesen. Grundsätzlich werden beim Multiplen Myelom alle indizierten Schutzimpfungen empfohlen.

Was ist bei neueren Krebsmedikamenten zu beachten?

Auch wenn die Daten für neuere onkologische Substanzen noch unzureichend sind, lassen sich aus Studien und Beobachtungen bereits erste Schlüsse auf den Effekt beim Impfen ziehen. So ist die Immunantwort bei Patienten, die mit CD20-Antikörpern, BTK- oder BCL2-Inhibitoren behandelt werden, deutlich reduziert. Entsprechend sollten Impfungen mit einem ausreichenden Abstand vor Beginn der Behandlung erfolgen. Bei CD20-Antikörpern werden mindestens 4 Wochen empfohlen. Danach sind für einen guten Impferfolg mindestens 6 Monate einzuhalten.

Fazit für die Praxis

Onkologische Patienten sind gleich doppelt gefährdet: Infektionen können bei ihnen gravierend verlaufen; gleichzeitig lässt sich mit Impfungen unter der Behandlung oft keine ausreichende Immunantwort aufbauen. Daher ist es wichtig, frühzeitig daran zu denken und die Betroffenen noch vor Einleitung einer immunkompromittierenden Therapie ausreichend zu schützen.
 

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