COVID-19: Was Sie bei Ihren dialysepflichtigen Patientinnen und Patienten beachten sollten
Menschen mit Nierenerkrankungen zählen laut aktuellem Kenntnisstand zur Risikogruppe im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie. Dazu gehören insbesondere dialysepflichtige Patientinnen und Patienten.
Abweichungen von den Regelungen des Bundesmantelvertrages möglich
Menschen mit Nierenerkrankungen zählen laut aktuellem Kenntnisstand zur Risikogruppe im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie1. Dazu gehören insbesondere dialysepflichtige PatientInnen. Die Fachgesellschaften haben sich zu diesem Thema geäußert und spezielle Handlungsempfehlungen bekannt gegeben.
Notfallplan zur Versorgung von Dialyse-PatientInnen
Aufgrund der Ausnahmesituation haben die KBV und der GKV-Spitzenverband diverse Sonderregelungen zur Sicherstellung der Dialyse-Behandlungen bekannt gegeben (befristet bis 31.05.2020) 2:
- Um die Versorgung von Dialyse-PatientInnen gewährleisten zu können, sind Abweichungen von den Regelungen des Bundesmantelvertrages möglich. Dadurch können Praxen flexibler auf Fälle von erkranktem Personal oder positiv-getesteten PatientInnen reagieren (zu finden auf KBV-Website: "Vereinbarung zu den Dialyse-Regelungen")3.
- Krankentransporte zu Dialyse-Terminen sind für COVID-19-PatientInnen oder solche unter behördlich angeordneter Quarantäne genehmigungsfrei4.
- Folgeverordnungen dürfen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden4.
- Zur Reduzierung der direkten Patientenkontakte sind auch Videosprechstunden zugelassen5.
Dialyse: Handlungsempfehlungen der DGfN für ÄrztInnen6
- Messen Sie bei sich selbst vor Arbeitsbeginn Fieber (keine Arbeitsaufnahme bei Temperaturen > 37,5°C)
- Besteht bei Ihnen ein begründeter Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion, müssen Sie dies unverzüglich melden.
- Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz bei der direkten Arbeit an PatientInnen.
- Führen Sie nach Möglichkeit eine Schichtkohortierung (ein Team pro Dialyseschicht) ein.
- Isolieren Sie PatientInnen mit Verdacht oder positivem Test umgehend in einem getrennten Zimmer (Kohortenisolation möglich).
- Weisen Sie die PatientInnen an, wenn möglich, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Können Sie keine positiv-getesteten PatientInnen mehr aufnehmen, sind Tausch-Vereinbarungen (Kohortung Infizierter in regionalen Einrichtungen im Tausch gegen nicht infizierte Patienten) mit anderen Dialyseanbietern möglich.
Quellen:
1. RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html (Accessed April 15, 2020)
2. Notfallplan sichert Dialyse-Versorgung während der Pandemie. https://www.kbv.de/html/1150_45158.php (Accessed April 22, 2020)
3. KBV-Vereinbarung zur befristeten Zulässigkeit von Abweichungen von den Vorgaben der Anlage 9.1 BMV-Ä (Versorgung chronisch nieren-insuffizienter Patienten) und der QS-Vereinbarung zu den Blutreini-gungsverfahren gemäß § 135 Abs. 2 SGB Vim Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. https://www.kbv.de/media/sp/2020_03_23_Dialyse_Vereinbarung_Ausnahme_Infekt_Zuschlag.pdf
4. COVID-19: Krankentransporte zur ambulanten Behandlung genehmigungsfrei - Weitere Erleichterungen bei Verordnungen. https://www.kbv.de/html/1150_45288.php (Accessed April 22, 2020)
5. FAQs zu COVID-19. https://www.kbv.de/html/faqs-zu-covid-19.php. Published April 22, 2020 (Accessed April 22, 2020)
6. Verdacht auf oder Nachweis von SARS-CoV-2 Infektionen bei Dialysepatienten (Stand 07.04.2020) - DGfN. https://dgfn.eu/stellungnahmen-details/verdacht-auf-oder-nachweis-von-sars-cov-2-infektionen-bei-dialysepatienten.html (Accessed April 22, 2020)